Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
- Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers. Bei Zulassungen auf eine GbR: von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads,nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für rotes Kennzeichen. Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
- polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Firmensitzes
- Stellplatznachweis (Mietvertrag, Eigentumsnachweis o.ä.)
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug. Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
- Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Erklärung, wer als verantwortliche Person mit eingetragen werden soll
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Fristen
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Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung per Email über Zulassung@Rhein-Erft-Kreis.de einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bearbeitung von Anträgen etc. kann aus organisatorischen Gründen nur nach Terminabsprache erfolgen.
Vor Erteilung des roten Kennzeichens ist eine Besichtigung und Abnahme des Firmengeländes erforderlich.
Die Erteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet und findet ausschließlich in der Zulassungsstelle Hürth statt.
Zur Rückgabe von roten Händlerkennzeichen müssen das rote Fahrzeugscheinheft, die Kennzeichenschilder und die Genehmigungsverfügung vorgelegt werden.
Die Zulassungsstelle Hürth hat Samstags nicht geöffnet.
Weitere Informationen
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Darf ich das rote Kennzeichen verleihen?
Nein, das rote Kennzeichen darf ausschließlich von der/dem in der Genehmigungsverfügung genannten Person oder Unternehmen verwendet werden.
Muss ein Fahrtenbuch geführt werden?
Ja, über jede Fahrt müssen fortlaufende Aufzeichnungen geführt werden.
Kann das Kennzeichen verlängert werden?
Ja, Einzelheiten können Sie bei der Zulassungsstelle direkt erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021