Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Personen, die durch Kriegseinflüsse betroffen sind oder deren Angehörige sowie Personen, die bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten, können Anträge auf Leistungen bzw. zusätzliche Leistungen stellen. Diese umfassen u.a. Grundrente, Elternrente, Hilfe zur Pflege, ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, Erholungsmaßnahmen sowie Eingliederungshilfen.
Notwendige Unterlagen:
Die Vorlage von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig und kann daher erst nach einem persönlichen Gespräch festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag (formlos möglich)
- Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
- Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
- Nachweise über Einkommen des Antragstellers
- Nachweise über laufende Verpflichtungen
- Nachweise über Vermögen
Formulare
- formloser Antrag ist möglich
- Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.
Voraussetzungen
Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
- Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
- Vorheriger Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
- Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.
Fristen
Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)