Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte

    Vorgesehen zum Löschen - Kriegsopferfürsorge Gewährung für Beschädigte

    Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Allgemeine Informationen

    Personen, die durch Kriegseinflüsse betroffen sind oder deren Angehörige sowie Personen, die bereits Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten, können Anträge auf Leistungen bzw. zusätzliche Leistungen stellen. Diese umfassen u.a. Grundrente, Elternrente, Hilfe zur Pflege, ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt, Erholungsmaßnahmen sowie Eingliederungshilfen.

    Notwendige Unterlagen:

    Die Vorlage von Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig und kann daher erst nach einem persönlichen Gespräch festgelegt werden.

    Rechtliche Grundlagen:

    Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Bescheidkopie der Versorgungsbehörde über die anerkannten Schädigungsfolgen
    • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
    • Nachweise über laufende Verpflichtungen
    • Nachweise über Vermögen

    Formulare

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    Für den Erhalt von Fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

    • Anerkennung eines Versorgungsanspruches durch die Versorgungsverwaltung
    • Bedürftigkeit (wirtschaftliche Kausalität)
    • Vorheriger Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich auf Antrag erbracht.
    • Die Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen sind zuständig für die Kriegsopferfürsorge.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten oder Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de