Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Familienerholungszuschuss Festsetzung

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wenn Ihr Kind an einer Kinder- und/oder Jugendfreizeit teilnehmen möchte, der Teilnehmerbeitrag aber Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, können Sie einen Freizeitenzuschuss beantragen. Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, bekommen Sie bis zu 50 % des Teilnehmerbeitrages (max. 225,00 €) als Zuschuss gewährt. Dieser Zuschuss wird nach Anmeldung Ihres Kindes bei der Freizeit an den jeweiligen Veranstalter überwiesen.

    Beantragt werden kann dieser Zuschuss alle zwei Jahre.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt - Jugendarbeit / Jugendschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Unterlagen über Freizeit
    • Einkommensnachweise der vergangenen sechs Monate aller im Haushalt lebenden Personen
    • Nachweis über Mietkosten (inkl. Nebenkosten)
    • ggf. Nachweis über Versicherungsbeiträge und Beiträge an Berufsverbände
    • ggf. Bescheid über Unterhaltsleistungen der Kinder
    • ggf. Rentenbescheid

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Der Freizeitenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die finanzielle Belastung dem Kind bzw. seinen Eltern nicht zuzumuten und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird bei jedem Fall individuell geprüft.


    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden§ 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de