Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Urkunden Beglaubigung durch Apostille

    Beschreibung

    Hinweise für Haltern am See

    Amtliche Beglaubigungen von deutschsprachigen Dokumenten (z. B. Schulzeugnisse) können im Bürgerbüro ausgestellt werden. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden.

    Ausgeschlossen sind die Beglaubigungen von

    • privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (hierfür ist ein Notar zuständig)
    • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist ein Notar zuständig)
    • deutschen Personenstandsurkunden (hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat)
    • ausländische Personenstandsurkunden
    • Gerichtsurteile (hierfür ist das Gericht zuständig, welches das Original ausgestellt hat)
    • Registerauszüge, z. B. Vereins- oder Handelsregistern (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
    • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Fahrzeugbriefe / -scheine, Führerscheine (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
    • Eidesstattliche Versicherungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Originalurkunde
    • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
    • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haltern am See

    Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

    • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
    • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
    • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
    • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    Hinweise für Haltern am See

    • Beglaubigung von Kopien: 3,- € je Beglaubigung
    • Beglaubigung von Unterschriften: 2,- € je Unterschrift

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de