Urkunden Beglaubigung durch Apostille
Beschreibung
Hinweise für Haltern am See
Amtliche Beglaubigungen von deutschsprachigen Dokumenten (z. B. Schulzeugnisse) können im Bürgerbüro ausgestellt werden. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden.
Ausgeschlossen sind die Beglaubigungen von
- privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (hierfür ist ein Notar zuständig)
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist ein Notar zuständig)
- deutschen Personenstandsurkunden (hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat)
- ausländische Personenstandsurkunden
- Gerichtsurteile (hierfür ist das Gericht zuständig, welches das Original ausgestellt hat)
- Registerauszüge, z. B. Vereins- oder Handelsregistern (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
- Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Fahrzeugbriefe / -scheine, Führerscheine (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
- Eidesstattliche Versicherungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Originalurkunde
- Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin
Voraussetzungen
Hinweise für Haltern am See
Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Hinweise für Haltern am See
- Beglaubigung von Kopien: 3,- € je Beglaubigung
- Beglaubigung von Unterschriften: 2,- € je Unterschrift
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.