Urkunden Beglaubigung durch Apostille
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Vorbeglaubigungen sind notwendig im Verfahren zum Nachweis der Echtheit einer Urkunde oder (Melde-)Bescheinigung, die zur Vorlage im Ausland benötigt wird und die von einer Stadt bzw. Gemeinde im Kreisgebiet oder vom Oberbergischen Kreis selbst ausgestellt ist.
Häufig wird eine Vorbeglaubigung notwendig im Zusammenhang mit einer Apostille. Dafür ist die Bezirksregierung Köln zuständig (siehe rechts).
Standesamtliche Urkunden und Einbürgerungszusicherungen können direkt der Bezirksregierung Köln zur Beglaubigung/ (Apostille) vorgelegt werden.
Telefonische Vereinbarung eines Termins erforderlich!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Original des benötigten Schriftstücks
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
- Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis