Förderung von elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern

    Lastenfahrräder-Förderung

    Sie möchten elektrisch betriebene Lastenfahrräder anschaffen, um umweltfreundlich, schnell und ohne Stau Briefe oder Waren zu transportieren? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Anschaffung einen Förderbetrag erhalten.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) fördert das Land NRW emissionsarme Mobilität.

    Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, wird unter anderem auch die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern gefördert.

    Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern.

    Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten (Grundausstattung nebst fest verbautem Transportaufbau) ermittelt:

    Förderhöhe:

    • 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften pro Lastenfahrrad,
    • 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

    Pro Antragsberechtigtem sind bis zu 5 Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25.02.2021

    Weitere Informationen

    Zum Förderprogramm: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-elektrischen-lastenfahrraedern Zu Elektromobilität: www.elektromobilitaet.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de