Lastenfahrräder-Förderung
Beschreibung
Im Rahmen des Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) fördert das Land NRW emissionsarme Mobilität.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern, wird unter anderem auch die Anschaffung von elektrischen Lastenfahrrädern gefördert.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von elektrisch betriebenen, fabrikneuen Lastenfahrrädern.
Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten (Grundausstattung nebst fest verbautem Transportaufbau) ermittelt:
Förderhöhe:
- 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch EUR 2.100 pro Lastenfahrrad für natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Personengesellschaften pro Lastenfahrrad,
- 60 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal EUR 4.200 pro Lastenfahrrad für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Pro Antragsberechtigtem sind bis zu 5 Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität - vom 15. Juni 2020, zuletzt geändert am 25.02.2021
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021