Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis Ausgabe

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Nové-Město-Platz 3

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 2103 72-1300

    Fax: +49 2103 72-299

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
    • Für juristische Personen: Bescheinigung zur Ausstellung eines kostenfreien Ausweises für die Institution

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Die Beantragung und Erstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbibliothek ist für folgende Personengruppen kostenpflichtig:

    • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren (7 €/Jahr)
    • Schüler*innen, Auszubildende, Studierende von 18 bis 29 Jahren (7 €/Jahr)
    • Erwachsene (17 €/Jahr)
    • Familien mit beliebig vielen Ausweisen für Personen eines gemeinsamen Haushalts (20 €/Jahr)

    Für folgende Personengruppen wird keine Jahresgebühr erhoben:

    • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 
    • Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII mit Wohnsitz in Hilden
    • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenamtspasses der Stadt Hilden

    Die Stadtbibliothek erhebt Nutzungs- und Versäumnisgebühren, diese gelten ab Ausstellung eines Ausweises.
    Die anfallenden Nutzungs- und Versäumnisgebühren entnehmen Sie der aktuellen Fassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht unter Anträge und Informationen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de