Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ Reisepass beantragen?

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)

    Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht (Personalausweis oder Reisepass).

    Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit.

    Ab dem 01.01.2024 benötigen alle Kinder für Reisen außerhalb der EU einen ganz normalen Reisepass und für Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Beide Dokumente sind jeweils 6 Jahre gültig. Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen bei der Beantragung anwesend sein.

    eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

    Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Vorzulegen sind

    • das bisherige Dokument (Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass)
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • ein aktuelles, biometrisches Passbild
    • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis) und bei Jugendlichen unter 18  Jahren (für Reisepass) die Zustimmung beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist ab dem 6. Lebensjahr erforderlich.

    Bei der Beantragung von Personalausweisen für Minderjährige unter 16 Jahren muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

    Bei der Beantragung von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren muss ebenfalls jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. 

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Lieferzeit für einen Personalausweis beträgt ca. 3 - 4 Wochen.

    Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgehändigt.

    Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt momentan mind. 12 Wochen.

    Die Lieferzeit für einen Express-Reisepass beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,00 Euro

    Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    • Reisepass – 48 Seiten: 81,00 Euro
    • Express-Reisepass – 48 Seiten: 113,00 Euro

    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de