Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass - Beantragung, Abholung, Änderung, Expressreisepass, Reisepass für Vielreisende, Zweitpass

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

    Für die Abholung eines Reisepasses ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

    Beantragung eines neuen Reisepasses:

    Zuständig für die Ausstellung ist die Passbehörde des Hauptwohnsitzes. Stellt eine unzuständige Behörde (zum Beispiel Urlaubsort in Deutschland, Nebenwohnsitzbehörde oder Ort der Arbeitsstelle) den Pass aus, verdoppelt sich die Gebühr. Die unzuständige Behörde muss in jedem Fall eine Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Dies ist bei Wohnsitz in Deutschland die Hauptwohnsitzbehörde, bei Wohnsitz im Ausland die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich anwesend sein. Die antragstellende Person kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kinder, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, sind - unabhängig vom Alter des Kindes - immer mitzubringen.

    Ob für ein Reiseziel ein Reisepass oder Visum benötigt wird, erfahren Sie über das Auswärtige Amt.

    Abholung des durch die Bundesdruckerei gefertigten Passes:

    Die Abholung des fertigen Passes soll grundsätzlich durch die antragstellende Person erfolgen. In Ausnahmefällen kann die antragstellende Person eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis, den alten Reisepass der antragstellenden Person (soweit vorhanden) und eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für Jugendliche unter 18 Jahren kann der Pass nur von der sorgeberechtigten Person abgeholt werden.

    Änderung:

    Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Name) ist auch der Reisepass zu ändern bzw. neu zu beantragen. Bei Beantragung und Änderung ist persönliches Erscheinen - auch für Kinder - Pflicht.

    Expressreisepass:

    Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt in diesem Fall innerhalb von ca. vier Werktagen. Es ist ein regulärer Pass, er wird lediglich bei der Bundesdruckerei in Berlin bevorzugt gefertigt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen für die Einreise in die USA. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

    Reisepass für Vielreisende:

    Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass (statt des üblichen 32-Seiten-Passes) für zusätzliche Visaeinträge ausgestellt werden. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

    Zweitpass:

    Grundsätzlich darf man nur einen Reisepass besitzen. In ganz besonderen Ausnahmefällen (Nachweis ist zu erbringen) ist die Ausstellung eines Zweitpasses möglich. Dieser ist grundsätzlich nur sechs Jahre gültig. Näheres erfragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt.

    Gültigkeit:

    • Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
    • Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

    Vorläufiger Reisepass:

    • maximal 1 Jahr
      (Die Dauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, z. B. auch nur einen Monat.)

    Die Verlängerung eines Reisepasses und eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mm
      Weitere Informationen zum Lichtbild finden Sie unter Ähnliche Produkte - "Ausweisautomat
    • alter Reisepass (falls vorhanden) oder
    • Personalausweis oder (falls auch nicht vorhanden) Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde

    Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    • Einverständniserklärung der abwesenden sorgeberechtigten Person und deren Ausweis oder Pass. Bei Vorsprache einer nicht sorgeberechtigten Person (= sog. Überbringungsbote) ist von der/den sorgeberechtigten Person/en ein entsprechender Antrag auszufüllen (s. Downloads/Links). Die mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Den Antragsstatus können Sie jederzeit Online abfragen.

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    a) Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 €
    b) Reisepass ab 24 Jahre: 70,00 €
    c) Reisepass 48 Seiten: 59,50 € bis 24 Jahre
    d) Reisepass 48 Seiten: 92,00 € ab 24 Jahre
    e) Reisepass Express: 69,50 € bis 24 Jahre
    f) Reisepass Express: 102,00 € ab 24 Jahre

    Achtung
    Die Gebühr unter a) und b) verdoppelt sich, wenn die Stadt Hürth unzuständige Behörde ist. Zum Beispiel wenn die antragstellende Person im Inland entweder keinen Wohnsitz oder einen anderen Hauptwohnsitz hat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de