Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Verhaltensprüfung für Hunde

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Nach dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Neben diesen allgemeinen Pflichten trifft das Gesetz Regelungen bezüglich der großen Hunde. Daher müssen große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gesondert angezeigt werden.Die Anzeige eines großen Hundes ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 €.\"Laufenlassen\" von Hunden: Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden ein. Daher appelliert das Ordnungsamt zu rücksichtsvollem Verhalten aller Hundehalter und weist auf die Leinenpflicht in der Stadt Schmallenberg hin. Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen 1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, 2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, 3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, 4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Hunde, die auf Privatgrundstücken Auslauf haben, sind so zu halten, dass sie das Grundstück nicht eigenmächtig, d. h. gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtgebiet Schmallenberg: Weiterhin gibt es immer wieder Beschwerden hinsichtlich der Hinterlassenschaften der Hunde, denn \"Hundehaufen\" sind ein Ärgernis vieler Passanten. Deshalb der wichtige Hinweis:Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet. Wer die Hinterlassenschaft seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet wird. Mit dem \"belloo\"-Entsorgungssystem hat die Stadt Schmallenberg an mehreren Orten Automaten mit kostenlosen Plastiktüten aufgestellt. Mit diesen Beuteln kann der Hundekot aufgehoben und in einem Mülleimer entsorgt werden.Aufgestellt sind die insgesamt 35 Spender an folgenden Orten:Bad Fredeburg: Schieferweg Minigolfplatz Parkanlage \"In der Schmiedinghausen\" im Eingangsbereich und am Ende des Parks in Nähe Tretbecken Rudolf-Becker-ParkSchmallenberg: Schützenplatz Kurpark Unterstadt Nähe Thiko`s Kinderland Netto-Markt, Radweg Drevestraße, Richtung Fußweg Sonnenpfad Werper Straße, Einmündung Wirtschaftsweg \"Nothelferweg\" VogelstangeNordenau: KurparkOberkirchen: Feuerwehrgerätehaus In der RiemeskeWestfeld: Unterer Park, an der Winterberger Straße Oberer Park Parkplatz SkilanglaufzentrumDorlar: Infotafel Richtung Sellinghausen RadwegBödefeld: Fußweg hinter der Schule Am KehlenbergGleidorf: Radweg Nähe Raiffeisen Am Haffenrath, Abzweig BankFleckenberg: Eingang \"Hagen\", Jagdhauser Straße Ausgang \"Hagen\", Kapellenstraße Besteckfabrik, Richtung SchmallenbergLenne: Parkplatz, MehrgenerationenspielplatzGrafschaft: Sonnenpfad, Nähe Minigolfplatz Parkplatz Vogelstange Gabel-Schaffen-Straße/An der LeggeFelbecke: Ortsmitte, BushaltehäuschenBerghausen: BushaltestelleSelkentrop: Ortsmitte, BushaltestelleHolthausen: Parkanlage, DorfmitteKirchrarbach: Park gegenüber Schützenhalle Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Schmallenberg mit einem Verwarnungsgeld, bzw. einer Geldbuße geahndet werden. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt der Stadt Schmallenberg unter der Telefon-Nr. (02972) 980-103 (Herr Dornseifer) zur Verfügung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    - Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de