Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme

    Baustellen

    Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum führen in der Regel zu einer Beeinträchtigung des normalen Straßenverkehrs. Wird ein Unternehmer mit Tiefbau- oder Straßenbauarbeiten beauftragt, hat dieser bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Straßenverkehrsbehörde ist in Hürth das Ordnungsamt.

    Damit die notwendigen Verkehrsregelungen (Straßensperrung, Baustellenbeschilderung, Umleitung) angeordnet werden können, sind Anträge zur Durchführung von Baustellen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim Ordnungsamt einzureichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rechtzeitig über Umleitungen und dergleichen informiert werden können. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist bei diesen Dingen besonders zu berücksichtigen.

    Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle einschließlich aller Beschilderungen ist der Unternehmer, der die Arbeiten durchführt. In besonders schwierigen Fällen kann hierunter auch eine Baustellenampel gehören.

    Das Genehmigungsverfahren bzw. die Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung kann wesentlich beschleunigt werden, wenn dem Antrag ein Verkehrszeichenplan beigefügt wird.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Entsprechende Anträge finden Sie unter Downloads & Links.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • bis 180,00 €
      (je nach Art und Umfang der Baumaßnahme)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.


    Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zur Vorankündigung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen müssen. Prüfen Sie, ob zusätzlich zur Vorankündigung eine Unterrichtung erforderlich ist. Informationen dazu erhalten Sie in der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de