Flächennutzungsplan
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Hinweise für Hemer
Beschreibung
Hinweise für Hemer
Das Bauordnungsamt der Stadt Hemer ist Ansprechpartner in allen Fragen "Rund ums Bauen". Sie bekommen Informationen zur Wahl des richtigen Genehmigungsverfahrens, zur Frage, ob für Ihr Vorhaben überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist und Hinweise, welche Unterlagen in welcher Form einzureichen sind. Einige Fragen zum Bauen betreffen auch andere Ämter und Einrichtungen wie z. B. Kanalanschluss, Wasserversorgung etc. In diesen Fällen können wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner nennen. Um unnötige Probleme bei der Genehmigung von vorne herein zu vermeiden, sollten Sie das Angebot der Bauberatung, evtl. auch gemeinsam mit Ihrem Architekten oder betroffenen Nachbarn und Miteigentümern wahrnehmen.Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben. Bitte beachten Sie die Aufteilung der Baubezirke.Baubezirk 1: zuständig Herr M. Barth, Herr M. TobischBaubezirk 2: zuständig Frau A. Stephan, Frau B. Zorn-Mankopf, Frau S. Reischl
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Hier finden Sie alle Formulare und Anträge für Ihr Bauvorhaben.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Hemer
Bauen: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/1 zu VV Bauprüfverordnung)Bauen: Anzeige des Bezugsgebäudes (Referenzielles Baugenehmigungsverfahren § 66 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018) (Anlage I/2.1 zur VV Bauprüfverordnung)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen