Flächennutzungsplan
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Hinweise für Hörstel
Beschreibung
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Allgemeine Informationen
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Dabei sind die kommunalen Entwicklungsziele den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, welche im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt "Münsterland") festgelegt sind, anzupassen.
Im Flächennutzungsplan werden beabsichtigte Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen sowie Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan gilt nicht für Jedermann sondern ist nur behördenverbindlich. Er bindet öffentliche Planungsträger, vor allem die Städte und Gemeinden selbst bei der Konkretisierung der Planungen auf der nächsten Ebene, der sog. verbindlichen Bauleitplanung, den Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen oder anderen Satzungen des Bauplanungsrechtes.
Flächennutzungspläne bedürfen nach Beschlussfassung des Rates der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als höhere Verwaltungsbehörde.
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Dabei sind die kommunalen Entwicklungsziele den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, welche im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt "Münsterland") festgelegt sind, anzupassen.
Im Flächennutzungsplan werden beabsichtigte Flächen für Wohnen, Industrie und Gewerbe, Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen sowie Flächen für die Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan gilt nicht für Jedermann sondern ist nur behördenverbindlich. Er bindet öffentliche Planungsträger, vor allem die Städte und Gemeinden selbst bei der Konkretisierung der Planungen auf der nächsten Ebene, der sog. verbindlichen Bauleitplanung, den Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen oder anderen Satzungen des Bauplanungsrechtes.
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Fax: 05454 911-8150
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Nordrhein-Westfalen
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