Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Hinweise für Billerbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Billerbeck

    Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt in Grundzügen die voraussichtliche Nutzung der Stadtflächen dar. Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB), "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die Aussagen dieses Planes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum (in der Regel zwischen 10 und 15 Jahre) und kennzeichnen somit die städtebauliche Zielvorstellung der Stadt.

    Der Flächennutzungsplan trifft wegen seiner Maßstabsgröße keine parzellenscharfe Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar. Detaillierte Aussagen zu einzelnen Grundstücken z. B. Maß der baulichen Nutzung, sowie über zulässige Bauweisen und Anlagen werden im Bebauungsplan getroffen.

    Zur einheitlichen Darstellung und besseren Lesbarkeit bietet die Planzeichenverordnung des Baugesetzbuches einen Katalog von Darstellungsmöglichkeiten in Bauleitplänen. Zu jedem Flächennutzungsplan gehört auch eine Begründung, in der die Plandarstellungen im Einzelnen erklärt und begründet werden. Der Flächennutzungsplan und die Begründung können von jedermann eingesehen werden (Links zur Onlineeinsicht siehe rechts unter "Weiterführende Informationen").

    Dieser Plan besitzt, im Gegensatz zu Bebauungsplänen, keine Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Bürgern. Eine unmittelbare Rechtswirkung hat dieser Plan nur für Genehmigungsverfahren von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Aus dem Flächennutzungsplan können somit keine Ansprüche auf eine Baugenehmigung oder auf eventuelle Entschädigungsleistungen abgeleitet werden.

    Rechtsgrundlagen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48727 Billerbeck

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Billerbeck

    Formulare

    Hinweise für Billerbeck

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de