Flächennutzungsplan
Hinweise für Marienheide
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt in den Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Dies schließt unbebaute und bereits bebaute Flächen ein.
Beschreibung
Hinweise für Marienheide
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt in den Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Dies schließt unbebaute und bereits bebaute Flächen ein.
Aus dem Flächennutzungsplan kann zum Beispiel abgelesen werden, wo sich Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Waldflächen, Wasserflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen oder Versorgungsflächen befinden bzw. wo eine Entwicklung noch geplant ist.
Der Flächennutzungsplan ist ausschließlich verbindlich für die Behörden. Er hat keine unmittelbare Rechtswirkung für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger.
Aus dem Flächennutzungsplan entwickelt die Gemeinde soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, für abgegrenzte Teilbereiche für jedermann rechtsverbindliche Bebauungspläne.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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