Flächennutzungsplan

    Flächennutzungsplan

    Hinweise für Wassenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet. Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Wassenberg.

    Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut:

    Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht.

    Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht.

    Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:

    Wo darf ich bauen?

    Was darf ich bauen?

    Wie darf ich bauen?

    Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-0

    Fax: 02432 4900-119

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de