Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Bürgerberatung beglaubigt für Wittener Bürger Kopien von Schriftstücken, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Dabei muss nur das Original vorgelegt werden. Die Kopie wird in der Bürgerberatung vor Ort gefertigt. Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin vollzogen bzw. von diesem/dieser anerkannt wird. Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des einzelnen zu beglaubigenden Dokumentes. Es können Vorschriften bestehen, die eine Beglaubigung/Unterschriftsbeglaubigung durch die Bürgerberatung nicht gestatten. Dies gilt insbesondere u.a. für Personenstandsurkunden (Heirat, Geburt) oder z.B. bei Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen. Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung. Bitte wählen Sie die Funktionseinheit "Melde- und Ausweiswesen". Ein Termin kann auch telefonisch unter der Rufnummer 581-1234 vereinbart werden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Zur Beglaubigung eines Dokuments bringen Sie bitte das jeweilige Original mit. Bei der Beglaubigung von Unterschriften bringen Sie das von Ihnen zu unterzeichnende Schriftstück sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    §§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Witten

    Beglaubigung ab 2,75 EUR Unterschriftsbeglaubigungen 2,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de