Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor einem Mitarbeitenden der Bürgerberatung vollzogen wurde. Eine Beglaubigung bereits vorab erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.

    Die Bürgerberatung darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    • Personalausweis oder Pass des Unterschreibenden

    • Original des zu unterschreibenden Schriftstücks

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Es wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de