Beglaubigung von Unterschriften
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor einem Mitarbeitenden der Bürgerberatung vollzogen wurde. Eine Beglaubigung bereits vorab erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.
Die Bürgerberatung darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis oder Pass des Unterschreibenden
Original des zu unterschreibenden Schriftstücks
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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