Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigungen

    Hinweise für Tecklenburg

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Jede Behörde ist befugt, Abschriften von solchen Urkunden zu beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat.

    Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder aber die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

    Ausgeschlossen von der Beglaubigung sind Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden etc.).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Original des zu beglaubigenden Schriftstückes

    Formulare

    Hinweise für Tecklenburg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Verwaltungsverfahrensgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tecklenburg

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    3,00 € pro Beglaubigung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tecklenburg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de