Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften Beglaubigung

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Diese Dienstleistung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich im Bürgeramt Rathaus Innenstadt möglich.

    Amtliche Bestätigung der Unterschriftsleistung zum Beweis ihrer Echtheit. Die Unterschrift ist in Gegenwart des/der Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder von dieser anzuerkennen.

    Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Außenstelle Holzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 14

    41472 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Norf

    Adresse

    Hausanschrift

    Vellbrüggener Str. 29 - 31

    41469 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02131 90-3232

    Fax: 02131 90-2399

    E-Mail: buergeramt@stadt.neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
    • das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    Die Beglaubigung einer Unterschrift ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer (deutschen) Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird (§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

    Maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

    Nicht beglaubigt werden

    • Unterschriften, die nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten)
    • Unterschriften, die ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet werden sollen

    Der Beglaubigungsstempel ist unmittelbar neben oder unter der Unterschrift anzubringen. Es ist zu beachten, dass an den bezeichneten Stellen des vorzulegenden Schriftstückes der dafür benötigte Platz vorhanden ist.

    Diese Dienstleistung können derzeit ausschließlich Neusser Bürgerinnen und Bürger (Hauptwohnsitz in Neuss) im Bürgeramt Rathaus wahrnehmen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
    • Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, so kann eine bevollmächtigte Person das Schriftstück mit der geleisteten Unterschrift zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, damit die Unterschrift beglaubigt wird.
    • Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    • Die Bearbeitung erfolgt sofort.

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de