Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2. er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder
3. der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach vorgenannter Nr. 1 und 3 erfüllen.
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Beantragung, Verfahren
-
benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft des Wohnsitz-Finanzamtes in Steuersachen
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über die zur Ausübung notwendigen Vorschriften
- Nachweis der erforderlichen Mittel
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Auskunft des Wohnsitz-Amtsgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichtes aus dem Schuldnerverzeichnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
- Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
- Schriftformerfordernis: nein
- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Rechtsgrundlage(n)
§ 34a Absatz 1a Nr 2 Gewerbeordnung (GewO)
Art. 34a (1a) No 2 German Trade Regulation Act (GewO)
§ 4 - 8 Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Art. 4 - 8 Security Industry Regulation (BewachV)
Verfahrensablauf
Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
- Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
- Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
Fristen
- Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
- Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Bearbeitungsdauer
- Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
- Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020