Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller

    Mitglied bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen werden

    Nach Eintragung in die Listen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sind Sie berechtigt, die vom Baukammergesetz NRW jeweils geschützte Berufsbezeichnung zu führen.

    Beschreibung

    Antragsteller werden in die Listen der Architekten und Architektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen sowie Innenarchitekten und Innenarchitektinnen eingetragen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen wurden.

    Nur in diese Listen eingetragene Personen dürfen die entsprechenden Berufsbezeichnungen führen.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollhof 1

    40221 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 4967-20

    Fax: 0211 4967-99

    E-Mail: sachverstaendigenwesen@aknw.de

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Urkunden und Abschlusszeugnisse der Hochschulausbildung (Bachelor und Master, Diplom).
    • Detaillierter Nachweis über die mindestens 2-jährige, vollzeitliche praktische Tätigkeit
    • Nachweis über die Teilnahme an den für die Eintragung erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen
    • Nachweis über eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder den Beschäftigungsort
    • Vorlage fachlich geeigneter eigener Arbeiten aus mindestens zwei Projekten, z.B. ein verkleinerter Ausführungs- und ein verkleinerter Entwurfsplan

    Formulare

    Abrufbar unter   https://www.aknw.de/

    Voraussetzungen

    • eine Niederlassung, die Hauptwohnung oder einen Beschäftigungsort in NRW,
    • erfolgreicher Abschluss eines der betreffenden Fachrichtungen entsprechenden Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren,
    • eine nachfolgende praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren,
    • Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsseminaren (insgesamt 112 Stunden)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Baukammerngesetz NRW (BauKaG NRW) 

    §§ 4-11 Baukammerndurchführungsverordnung (BauKaG NRW

    Verfahrensablauf

    Anträge werden in der Geschäftsstelle vorgeprüft, ggf. Unterlagen nachgefordert, dem Eintragungsausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet über den Eintragungsantrag.

    Fristen

    Bei Nachforderung von Unterlagen: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vollständigkeit der Unterlagen: 1 Monat

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Architektenkammer NRW, https://www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Satzungen_Ordnungen/aknw-gebuehrenordnung_19-01-01.pdf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausländische Abschlusszeugnisse müssen von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet werden.

    Weitere Informationen

    https://www.aknw.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de