Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Altersjubiläen
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Als Altersjubiläen gelten in Kierspe alle Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr. Bei den 80. und 85. Geburtstagen wird ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters versandt. Zum 90. Geburtstag gratuliert der Bürgermeister oder eine seiner Stellvertreterinnen persönlich. Ab dem 95. Geburtstag ist ein jährlicher Besuch vorgesehen.
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02359 / 661-101
E-Mail: sekretariat@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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