Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Ehrungen (Alters- und Ehejubiläen)

    Hinweise für Lichtenau

    Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat beschlossen, die im Stadtgebiet wohnenden Ehe- und Altersjubliare durch die Überreichung eines Präsentes zu ehren.

    Beschreibung

    Hinweise für Lichtenau

    Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat beschlossen, die im Stadtgebiet wohnenden Ehe- und Altersjubliare durch die Überreichung eines Präsentes zu ehren.

    Die Ehrungen erfolgen bei der Vollendung des 80., 85., 90. und jedem weiteren Lebensjahr sowie bei "goldenen", "diamantenen" und "eisernern" Hochzeiten.

    Da der Energiestadt Lichtenau nicht alle Ehejubiläen bekannt sind, wird gebeten, der Verwaltung entsprechende Ehejubiläen mitzuteilen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste, Familie, Schule, Jugend und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 39

    33165 Lichtenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05295/89-0

    Fax: 05295/89-70

    E-Mail: stadt@lichtenau.de

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lichtenau

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de