Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Hinweise für Höxter
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Allgemeine Informationen
Gratulation zum 90., 95., 100. Geburtstag und jedem weiteren Lebensjahr sowie zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum Der Bürgermeister der Stadt Höxter übermittelt den Bürgerinnen und Bürgern seine Glückwünsche zum 90. Geburtstag und zur Goldenen Hochzeit durch ein Glückwunschschreiben. Zum 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahr sowie zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum wird pro Jubiläum ein Blumenstrauß überreicht. Die Gratulation übernimmt der Bürgermeister bzw. einer seiner Stellvertreter.
Gratulation zum 90., 95., 100. Geburtstag und jedem weiteren Lebensjahr sowie zum 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum Der Bürgermeister der Stadt Höxter übermittelt den Bürgerinnen und Bürgern seine Glückwünsche zum 90. Geburtstag und zur Goldenen Hochzeit durch ein Glückwunschschreiben. Zum 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahr sowie zum 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum wird pro Jubiläum ein Blumenstrauß überreicht. Die Gratulation übernimmt der Bürgermeister bzw. einer seiner Stellvertreter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Formlose Mitteilung soweit die standesamtliche Trauung nicht in Höxter stattgefunden hat.
Formulare
Hinweise für Höxter
Voraussetzungen
Hinweise für Höxter
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Höxter
Runderlass des Ministerpräsidenten NRW vom 30. November 1982 in der Fassung vom 16. Dezember 1997
Verfahrensablauf
Hinweise für Höxter
Fristen
Hinweise für Höxter
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Höxter
Kosten
Hinweise für Höxter
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Höxter
Weitere Informationen
Hinweise für Höxter
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Höxter