Altersjubiläen
Hinweise für Recke
Beschreibung
Hinweise für Recke
Die Gemeinde Recke ehrt zur Vollendung des:
80. und 85. Lebensjahres
90. und 95. Lebensjahres
100. und jedes weiteren Lebensjahres
Die Ehrung geschieht durch Überreichung eines Gutscheins und einer Glückwunschurkunde:
Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres 20 Euro
Vollendung des 90. und 95. Lebensjahres 20 Euro
Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres 50 Euro
Die Aushändigung der Ehrengaben erfolgt bei Altersjubiläen 80. und 85. Lebensjahres durch ein Ratsmitglied, in dessen Wahlbezirk die Wohnung der Jubilarin/des Jubilars liegt.
Bei Altersjubilaren 90., 95., 100. und jedes weiteren Lebensjahres durch den Bürgermeister, der bei Verhinderung durch die stellv. Bürgermeisterin/den stellv. Bürgermeister vertreten wird.
Die Richtlinie ist hier einsehbar.
Weitere Ehrung (wenn vorab schriftlich zugestimmt):
Ab Vollendung des 100. Lebensjahres der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen mit einem Glückwunschschreiben. Das Glückwunschschreiben wird dem Kreis zugeleitet.
Der Kreis Steinfurt mit einem Glückwunschschreiben (ggf. Besuch).
Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident ein Glückwunschschreiben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Sie erhalten ca. 8 Wochen vor dem Jubiläum eine schriftliche Anfrage von uns, ob und wie Sie eine Ehrung wünschen. Bitte geben Sie das Schreiben wieder im Rathaus ab. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, erhalten Sie die Ehrung auf dem Postweg.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen