Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Alters- und Ehejubiläum Ehrung

    Hinweise für Stadtlohn

    Beschreibung

    Hinweise für Stadtlohn

    Allgemeine Informationen

    Der Bürgermeister bzw. seine Stellvertretung überbringen den Stadtlohner Bürgerinnen und Bürgern persönlich die Glückwünsche im Namen von Rat und Verwaltung anlässlich ihrer Ehe- oder Altersjubiläen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Dezernat I

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-8001

    E-Mail: info@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat I

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02563 87-801

    Fax: 02563 87-81

    E-Mail: info@stadtlohn.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stadtlohn

    Altersjubiläen

    Gratuliert wird zum

    • 80. Lebensjahr mit einem Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
    • 85., 90., 95. und zu jedem weiteren Lebensjahr durch einen persönlichen Gratulationsbesuch des Bürgermeisters bzw. seiner Stellvertretung.

    Ehejubiläen

    Gratuliert wird zur

    • Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
    • Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
    • Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
    • Gnadenhochzeit (70 Jahre)
    • Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
    • Eichenhochzeit (80 Jahre)

    Bei Ehejubiläen wird von der Stadtverwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern angefragt, ob sie einen Besuch zu ihrem Ehrentag wünschen

    Die vorgenannten Glückwünsche können jedoch nur dann ausgesprochen werden, wenn diese Ehejubiläen hier auch bekannt sind. Dies kann immer dann vorausgesetzt werden, wenn die standesamtlichen Trauungen auch hier in Stadtlohn stattgefunden haben.

    In allen anderen Fällen ist die Verwaltung darauf angewiesen, dass diese Jubiläen rechtzeitig angemeldet werden.

    Fristen

    Hinweise für Stadtlohn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stadtlohn

    Kosten

    Hinweise für Stadtlohn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stadtlohn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stadtlohn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stadtlohn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de