Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Hinweise für Stadtlohn
Beschreibung
Hinweise für Stadtlohn
Der Bürgermeister bzw. seine Stellvertretung überbringen den Stadtlohner Bürgerinnen und Bürgern persönlich die Glückwünsche im Namen von Rat und Verwaltung anlässlich ihrer Ehe- oder Altersjubiläen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Altersjubiläen
Gratuliert wird zum
- 80. Lebensjahr mit einem Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
- 85., 90., 95. und zu jedem weiteren Lebensjahr durch einen persönlichen Gratulationsbesuch des Bürgermeisters bzw. seiner Stellvertretung.
Ehejubiläen
Gratuliert wird zur
- Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
- Eichenhochzeit (80 Jahre)
Bei Ehejubiläen wird von der Stadtverwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern angefragt, ob sie einen Besuch zu ihrem Ehrentag wünschen
Die vorgenannten Glückwünsche können jedoch nur dann ausgesprochen werden, wenn diese Ehejubiläen hier auch bekannt sind. Dies kann immer dann vorausgesetzt werden, wenn die standesamtlichen Trauungen auch hier in Stadtlohn stattgefunden haben.
In allen anderen Fällen ist die Verwaltung darauf angewiesen, dass diese Jubiläen rechtzeitig angemeldet werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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