Alters- und Ehejubiläum Ehrung
Hinweise für Waldfeucht
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Bürgerinnen und Bürger, die ein Ehejubiläum feiern, werden von der Gemeinde Waldfeucht auf Wunsch mit einem persönlichen Besuch des Bürgermeisters oder mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt.
Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehejubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten.
Hierzu erhalten die Jubilare im Jahr vor dem goldenen Ehejubiläum bzw. bei Zuzug ein Anschreiben einschl. Rückmeldebogen, in dem sie auswählen können, inwieweit Daten weitergegeben werden sollen und ob ein Besuch des Bürgermeisters gewünscht ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldfeucht
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Waldfeucht
Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Waldfeucht gemeldet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldfeucht
Art. 6 DSGVO, §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG), § 4 Meldegesetz NRW, § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW sowie Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170-1/70)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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