Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung für Besucher aus dem Ausland abgeben

    Hinweise für Lippe

    Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • gültiger amtlicher Ausweis
      beispielsweise Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
      bei ausländischen Personen zusätzlich elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

    • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate

      • beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid

      • bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit:
        eine Bescheinigung des Steuerberaters über die durchschnittlichen Netto-Einnahmen (nach Steuern) der letzten 6 Monate (betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht anerkannt).
        Einen Vordruck für Ihren Steuerberater finden Sie unter "Downloads"

    • Angaben über den Besucher
      (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, vollständige Anschrift, eventuell Passnummer - idealerweise haben Sie eine Kopie des Passes)

    Unter Antragsformulare haben wir für Sie ein Datenblatt mit allen benötigten Angaben und Nachweisen verlinkt. Sie finden darin auch eine Tabelle, wie hoch Ihr Einkommen ungefähr sein muss.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Sie müssen finanziell in der Lage sein, die möglicherweise entstehenden Kosten aus eigenem Arbeitseinkommen zu bestreiten. Grundlage der Berechnung siehe oben bei Details.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Eine Verpflichtungserklärung kann nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Bitte reservieren Sie einen Termin - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
    ***

    Als einladende Person müssen Sie persönlich vorsprechen. In engen Ausnahmefällen kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch der Ehepartner oder Lebenspartner die Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Eine Vollmacht finden Sie unter Formulare verlinkt. Auch der Ausweis der einladenden Person muss dann im Original mitgebracht werden.

    Wir prüfen anhand der Pfändungsfreigrenzen, ob Ihr Einkommen für die Verpflichtungserklärung ausreicht.

    Sie erhalten von uns das Original der Verpflichtungserklärung und leiten es an Ihren Gast / Ihre Gäste weiter. Diese legen im Rahmen des Visumsantrags das Original und eine Kopie der zuständigen Auslandsvertretung (zum Beispiel deutsche Botschaft) vor.

    Bitte beachten Sie:
    Die endgültige Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, trifft die Auslandsvertretung

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Zwischen Verpflichtungerserklärung und Visumerteilung sollten nicht mehr als 6 Monate liegen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 30 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Original der Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
    Duplikat (zum Beispiel nach Verlust): EUR 10,00

    Zahlungsweisen:

    • Bargeldzahlung

    • Kartenzahlung
      (girocard, Debit- oder Kreditkarte)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Wohnen Sie in Detmold?
    Dann wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung der Stadt Detmold.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de