Verpflichtungserklärung für Besucher aus dem Ausland abgeben
Hinweise für Lippe
Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben können.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
gültiger amtlicher Ausweis
beispielsweise Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei ausländischen Personen zusätzlich elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid
bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit:
eine Bescheinigung des Steuerberaters über die durchschnittlichen Netto-Einnahmen (nach Steuern) der letzten 6 Monate (betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht anerkannt).
Einen Vordruck für Ihren Steuerberater finden Sie unter "Downloads"
Angaben über den Besucher
(Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, vollständige Anschrift, eventuell Passnummer - idealerweise haben Sie eine Kopie des Passes)
Unter Antragsformulare haben wir für Sie ein Datenblatt mit allen benötigten Angaben und Nachweisen verlinkt. Sie finden darin auch eine Tabelle, wie hoch Ihr Einkommen ungefähr sein muss.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen finanziell in der Lage sein, die möglicherweise entstehenden Kosten aus eigenem Arbeitseinkommen zu bestreiten. Grundlage der Berechnung siehe oben bei Details.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 5 Absatz 1 AufenthG beziehungsweise
Artikel 21 Visakodex iVm Artikel 6) Absatz 1 c) Grenzkodex
Verfahrensablauf
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Eine Verpflichtungserklärung kann nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Bitte reservieren Sie einen Termin - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
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Als einladende Person müssen Sie persönlich vorsprechen. In engen Ausnahmefällen kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch der Ehepartner oder Lebenspartner die Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Eine Vollmacht finden Sie unter Formulare verlinkt. Auch der Ausweis der einladenden Person muss dann im Original mitgebracht werden.
Wir prüfen anhand der Pfändungsfreigrenzen, ob Ihr Einkommen für die Verpflichtungserklärung ausreicht.
Sie erhalten von uns das Original der Verpflichtungserklärung und leiten es an Ihren Gast / Ihre Gäste weiter. Diese legen im Rahmen des Visumsantrags das Original und eine Kopie der zuständigen Auslandsvertretung (zum Beispiel deutsche Botschaft) vor.
Bitte beachten Sie:
Die endgültige Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, trifft die Auslandsvertretung
Fristen
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Zwischen Verpflichtungerserklärung und Visumerteilung sollten nicht mehr als 6 Monate liegen
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 30 Minuten
Kosten
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Original der Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Duplikat (zum Beispiel nach Verlust): EUR 10,00
Zahlungsweisen:
Bargeldzahlung
Kartenzahlung
(girocard, Debit- oder Kreditkarte)
Hinweise (Besonderheiten)
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Wohnen Sie in Detmold?
Dann wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung der Stadt Detmold.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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