Verpflichtungserklärung für Besucher aus dem Ausland abgeben
Hinweise für Kalletal
Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür eine Verpflichtungserklärung abgeben können.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit zu sich nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.
Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Um welche Kosten geht es?
Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten.
Dazu zählen:
Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen.
Diese Verpflichtung gilt für alle öffentlichen Aufwendungen in einem Zeitraum von 5 Jahren ab Einreise.
Wie hoch muss mein Einkommen sein?
erforderliches monatliches Nettoeinkommen, jeweils als Beispiel für 1 erwachsenen Gast*.
Einlader ohne Unterhaltspflichten: EUR 1.900
Einlader mit 1 Unterhaltspflicht: EUR 2.620
(z.B. 1 Kind oder Ehepartner)Einlader mit 2 Unterhaltspflichten: EUR 3.070
(z.B. 2 Kinder oder Ehepartner und 1 Kind)Einlader mit 3 Unterhaltspflichten: EUR 3.620
(z.B. 3 Kinder oder Ehepartner und 2 Kinder)Einlader mit 4 Unterhaltspflichten: EUR 4.400
(z.B. 4 Kinder oder Ehepartner und 3 Kinder)Einlader mit 5 Unterhaltspflichten: EUR 4.730
(z.B. 5 Kinder oder Ehepartner und 4 Kinder)
Stand: 07/2024
*Je weiterem erwachsenem Gast sind EUR 281,50 und je minderjährigem Gast EUR 140,75 über der jeweiligen Pfändungsfreigrenze erforderlich
Im Datenblatt finden Sie diese Beispiele ebenfalls. Außerdem haben wir zu Justiz NRW verlinkt, wo Sie Ihren Pfändungsfreibetrag berechnen können.
Im Termin berechnen wir die die konkreten Zahlen.
Hinweis:
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn Sie:
Leistungen nach dem AsylbLG, Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten,
in Probezeit oder einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis arbeiten oder
Ausländerin oder Ausländer mit einem der folgenden Aufenthaltstitel sind:
Duldung,
Aufenthaltsgestattung,
Visum für Besuchszwecke,
kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.
Ihr Besuch muss eine Krankenversicherung haben, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Es gibt hierfür auch Reisekrankenversicherungen. Erkundigen Sie sich bitte dazu bei einer Versicherung oder bei Automobilclubs.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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gültiger amtlicher Ausweis
beispielsweise Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
bei ausländischen Personen zusätzlich elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid
bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit:
eine Bescheinigung des Steuerberaters über die durchschnittlichen Netto-Einnahmen (nach Steuern) der letzten 6 Monate (betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht anerkannt).
Einen Vordruck für Ihren Steuerberater finden Sie unter "Downloads"
Angaben über den Besucher
(Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, vollständige Anschrift, eventuell Passnummer - idealerweise haben Sie eine Kopie des Passes)
Unter Antragsformulare haben wir für Sie ein Datenblatt mit allen benötigten Angaben und Nachweisen verlinkt. Sie finden darin auch eine Tabelle, wie hoch Ihr Einkommen ungefähr sein muss.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie müssen finanziell in der Lage sein, die möglicherweise entstehenden Kosten aus eigenem Arbeitseinkommen zu bestreiten. Grundlage der Berechnung siehe oben bei Details.
Rechtsgrundlage(n)
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§ 5 Absatz 1 AufenthG beziehungsweise
Artikel 21 Visakodex iVm Artikel 6) Absatz 1 c) Grenzkodex
Verfahrensablauf
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Eine Verpflichtungserklärung kann nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden. Bitte reservieren Sie einen Termin - online oder per Telefon (+49 5231 62-300).
***
Als einladende Person müssen Sie persönlich vorsprechen. In engen Ausnahmefällen kann mit einer entsprechenden Vollmacht auch der Ehepartner oder Lebenspartner die Verpflichtungserklärung für Sie abgeben. Eine Vollmacht finden Sie unter Formulare verlinkt. Auch der Ausweis der einladenden Person muss dann im Original mitgebracht werden.
Wir prüfen anhand der Pfändungsfreigrenzen, ob Ihr Einkommen für die Verpflichtungserklärung ausreicht.
Sie erhalten von uns das Original der Verpflichtungserklärung und leiten es an Ihren Gast / Ihre Gäste weiter. Diese legen im Rahmen des Visumsantrags das Original und eine Kopie der zuständigen Auslandsvertretung (zum Beispiel deutsche Botschaft) vor.
Bitte beachten Sie:
Die endgültige Entscheidung, ob ein Visum erteilt wird, trifft die Auslandsvertretung
Fristen
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Zwischen Verpflichtungerserklärung und Visumerteilung sollten nicht mehr als 6 Monate liegen
Bearbeitungsdauer
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ungefähr 30 Minuten
Kosten
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Original der Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
Duplikat (zum Beispiel nach Verlust): EUR 10,00
Zahlungsweisen:
Bargeldzahlung
Kartenzahlung
(girocard, Debit- oder Kreditkarte)
Hinweise (Besonderheiten)
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Wohnen Sie in Detmold?
Dann wenden Sie sich bitte an die Bürgerberatung der Stadt Detmold.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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