Verpflichtungserklärung Entgegennahme
Verpflichtungserklärung Entgegennahme
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz ist das Kreisordnungsamt zuständig. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
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Ansprechpartner
Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3200
E-Mail: amt32@obk.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl