Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    §5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex

    §§ 66, 68 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de