Verpflichtungserklärung Entgegennahme
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Beschreibung
nicht angegeben
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§5 Abs. 1 AufenthG bzw. Art. 21 Visakodex iVm Art. 6) Abs. 1 c) Grenzkodex
§§ 66, 68 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen