Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz Entgegennahme
Entgegennahme der Anzeige zur Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 2 Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen