Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände
Hinweise für Ahaus
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Beschreibung
Hinweise für Ahaus
Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Privatrechtliche Meinungsverschiedenheiten von Nachbar*innen, z. B. über Höhe und Pflanzabstand von Bäumen und Hecken, sind nicht Gegenstand des öffentlichen, sondern des zivilen Rechts, das von Schiedspersonen, Anwält*innen und den Amtsgerichten behandelt wird.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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