Bauvorhaben Ahndung

    Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände

    Hinweise für Ahaus

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Formulare

    Hinweise für Ahaus

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Privatrechtliche Meinungsverschiedenheiten von Nachbar*innen, z. B. über Höhe und Pflanzabstand von Bäumen und Hecken, sind nicht Gegenstand des öffentlichen, sondern des zivilen Rechts, das von Schiedspersonen, Anwält*innen und den Amtsgerichten behandelt wird.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de