Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung
Antrag auf Genehmigung eines Kleinfeuerwerks
Hinweise für Welver
Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken bedarf außerhalb des Jahreswesel einer Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Hinweise für Welver
Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich. Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
Angabe der Adresse des Antragstellers Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes Nennung der hierfür verantwortlichen Person
Formulare
Hinweise für Welver
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Welver
Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Welver
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Welver
Kosten
Hinweise für Welver
30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Welver
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Anmeldung Feuerwerk
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024