Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Antrag auf Genehmigung eines Kleinfeuerwerks

    Hinweise für Welver

    Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken bedarf außerhalb des Jahreswesel einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Für die Durchführung eines privaten Feuerwerkes außerhalb der nach § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zulässigen Zeiten ist eine Anmeldung erforderlich. Der Antrag kann bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Welver gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    Angabe der Adresse des Antragstellers Angabe des Ortes, Tages, der Zeit der geplanten Durchführung Nennung der Art und der Anzahl des Feuerwerkes Nennung der hierfür verantwortlichen Person

    Formulare

    Hinweise für Welver

    -    Formulare: keine
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftformerfordernis: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: nein 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von 18 Jahren nachweisen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    Kosten

    Hinweise für Welver

    30 EUR bis 300 EUR (Größenabhängig)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    Anmeldung Feuerwerk

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de