Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Beschreibung
Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.
Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.
Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
- die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Voraussetzungen
- Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ Section 24 (1) First Ordinance to the Explosives Act (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Verfahrensablauf
You can apply in writing for a permit for the exemption of the burning of small fireworks (category F2).
If you wish to apply for approval in writing:
- You must submit the application for approval of an exemption for the burning of small fireworks (category F2) to the competent authority in advance.
- The competent authority will examine your application and decide whether you can be granted an exemption. It will check that there is no danger from the small fireworks, that there is a justified reason and that all relevant documents are available.
- You will be contacted if any documents are missing.
- If there is a justified reason and all the necessary documents have been submitted, the competent authority will issue you with a permit for the exception.
If you want to apply for the permit online:
- You call up the online service.
- You can continue without registering, but you can also register via a citizen service account. If you need an exemption for your company, you can register via a company service account.
- You fill in all mandatory and optional fields.
- You upload all the necessary documents as attachments.
- The remaining steps are the same as the written procedure.
Fristen
Application deadline
The application should be received by 14 days before the event.
Bearbeitungsdauer
The processing time is one to fourteen days.
Kosten
The amount of the costs is determined by the municipalities.
Hinweise (Besonderheiten)
In the case of a personal interview, a form should be available (e.g. from Form Solution).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024