Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Zulassungsbescheinigung I neu erhalten (nach Verlust oder Diebstahl)

    Hinweise für Lippe

    Ist Ihre Zulassungsbescheinigung unleserlich geworden oder verloren gegangen? Erfahren Sie hier mehr zur Ersatzausstellung.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Ihres in Lippe zugelassenen Fahrzeugs abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen - Sie finden ein Muster im Bereich Formulare.

    In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
    Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.

    Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch möglich, wenn das Original unleserlich ist.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Deshalb muss bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen unverzüglich ein Ersatzdokument beantragt werden.
    Bei Verlust eines "alten" Fahrzeugscheines (nicht ZB I) stellen wir neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) aus.

    Die Hauptuntersuchung (TÜV) muss gültig sein.

    Bitte beachten Sie:
    Diese Angaben beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.

    In anderen Fällen sind je nach Lage des einzelnen Falles weitere Unterlagen erforderlich.

    Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

    • juristischen Personen als Halter,
    • außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
    • Erbsachen
    • Verlust der Zulassungsbescheinigung
      • durch verfügungsberechtigte Dritte,
      • auf dem Postweg,
      • nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
      • bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.

    Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Barntrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Alverdisser Straße 28

    32683 Barntrup

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Bad Salzuflen

    Adresse

    Hausanschrift

    Louis-Uekermann-Weg 2

    32107 Bad Salzuflen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800

    E-Mail: stva@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust.

    • gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Erklärenden (im Original)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

    • Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)

    • Bei Umtausch einer unleserlichen ZB I:
      das Original der unbrauchbaren ZB I

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de