Zulassungsbescheinigung I neu erhalten (nach Verlust oder Diebstahl)
Hinweise für Lippe
Ist Ihre Zulassungsbescheinigung unleserlich geworden oder verloren gegangen? Erfahren Sie hier mehr zur Ersatzausstellung.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) Ihres in Lippe zugelassenen Fahrzeugs abhandengekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Erklärung über den Verlust des Original-Dokuments vorlegen - Sie finden ein Muster im Bereich Formulare.
In der Regel wird zusätzlich zur Verlusterklärung eine Versicherung an Eides Statt verlangt. Eine solche Erklärung können Sie entweder persönlich bei einem Notar oder bei uns in der Zulassungsstelle abgeben.
Falls Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei uns abgeben.
Eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist auch möglich, wenn das Original unleserlich ist.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Deshalb muss bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen unverzüglich ein Ersatzdokument beantragt werden.
Bei Verlust eines "alten" Fahrzeugscheines (nicht ZB I) stellen wir neue Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) aus.
Die Hauptuntersuchung (TÜV) muss gültig sein.
Bitte beachten Sie:
Diese Angaben beziehen sich auf ein bereits in Lippe für eine natürliche Person zugelassenes Fahrzeug, für das der eingetragene Halter eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, weil er selbst das Original verloren hat.
In anderen Fällen sind je nach Lage des einzelnen Falles weitere Unterlagen erforderlich.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- juristischen Personen als Halter,
- außer Betrieb gesetztem Fahrzeug,
- Erbsachen
- Verlust der Zulassungsbescheinigung
- durch verfügungsberechtigte Dritte,
- auf dem Postweg,
- nach Erwerb des Fahrzeugs durch den Erwerber,
- bei auswärtigen Fahrzeugen, die nach Lippe umgeschrieben werden sollen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Zulassungsstelle Barntrup
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Bad Salzuflen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
Zulassungsstelle Detmold
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1800
E-Mail: stva@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Erklärung des Fahrzeughalters/Verfügungsberechtigten über den Verlust.
gültiger amtlicher Lichtbildausweis des Erklärenden (im Original)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bericht über die aktuelle Hauptuntersuchung (TÜV)
Bei Umtausch einer unleserlichen ZB I:
das Original der unbrauchbaren ZB I
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrsgesetz (STVG)
Verfahrensablauf
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** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur online-Terminvereinbarung**
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Lippe
Es fallen Kosten an.
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Lippe