Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- Gültiger Personalausweis
- ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- den letzten HU/AU - Bericht
- Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
- Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde
Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Warendorf
Fristen
Hinweise für Warendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Warendorf
Kosten
Hinweise für Warendorf
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
Hinweise für Warendorf