Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Ihr Kraftfahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ist unbrauchbar (unleserlich), wurde gestohlen oder Sie haben ihn verloren.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3609

    Fax: 02581 53-3699

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Beckum

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Tigge 21a

    59269 Beckum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3609

    Fax: 02581 53-3689

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    • Gültiger Personalausweis
    • ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
    • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
    • den letzten HU/AU - Bericht
    • Verlusterklärung unterschrieben vom Halter
    • Ggfls. den Fahrzeugbrief, wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde


    Falls Ihr Fahrzeugschein unbrauchbar ist, benötigen Sie zusätzlich:
    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Falls Ihr Fahrzeugschein gestohlen worden ist, benötigen Sie zusätzlich:
    eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige, darin muss aufgeführt sein, dass der Fahrzeugschein für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen WAF - ..... gestohlen worden ist. Eine Anzeigennummer reicht hier nicht aus.

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Warendorf

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de