Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatzschein)

    Hinweise für Borken

    Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gestohlen oder haben Sie ihn verloren?

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugschein aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Scheines ersichtlich ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter, ggf. Diebstahlanzeige der Polizei.

    • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint

    • der alte Fahrzeugbrief (sollte bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, ist die Vorlage nicht erforderlich)

    • Bescheinigung über die letzte gültige Hauptuntersuchung im Regelfall (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)

    • einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

    Bei Verlust des Kfz-Scheines mit den Kennzeichenschildern ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei der Zulassungsstelle erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de