Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Ersatzschein)
Hinweise für Borken
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gestohlen oder haben Sie ihn verloren?
Beschreibung
Hinweise für Borken
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Gegen Vorlage von einigen Unterlagen können wir Ihnen einen Ersatz-Fahrzeugschein aushändigen. Hat die Erwerberin bzw. der Erwerber den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach dem Kauf verloren, ist zwingend der Kaufvertrag erforderlich, aus dem die Übergabe des Scheines ersichtlich ist.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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Verlusterklärung vom Fahrzeughalter, ggf. Diebstahlanzeige der Polizei.
eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
der alte Fahrzeugbrief (sollte bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, ist die Vorlage nicht erforderlich)
Bescheinigung über die letzte gültige Hauptuntersuchung im Regelfall (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
Bei Verlust des Kfz-Scheines mit den Kennzeichenschildern ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02.09.2024
Stichwörter
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