Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    • Die Gebühren für das Sammeln und Abtransportieren stehen in den jeweiligen Gebührensatzungen der Städte und Gemeinden.
    • Die Gebühren für das Verwerten und Beseitigen der Abfälle durch den Kreis Soest sind in der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest festgelegt.
    Große Mengen an Abfällen

    Für den Fall, dass außergewöhnliche Mengen an Abfällen entsorgt werden müssen, die nicht in das Sammelsystem der Städte und Gemeinden passen, wie zum Beispiel beim Renovieren oder bei größeren Mengen an Baumschnitt, bestehen direkte Anlieferungsmöglichkeiten an den Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest. Die Kosten für die Entsorgung ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest.

    Abfälle aus Industrie und Gewerbe, für die die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) Entsorgungsangebote bereithält, müssen über die ESG entsorgt werden. Bei Industrie- und Gewerbeabfällen, die verwertet werden, können auch Dritte tätig werden. Gefährliche Abfälle müssen von den Unternehmen eigenverantwortlich entsorgt werden.

    Gebühren werden kostendeckend kalkuliert

    Die vom Kreis Soest erhobenen Gebühren werden kostendeckend kalkuliert, Verluste oder Überschüsse bei den nächsten Kalkulationen wieder berücksichtigt. Mehreinnahmen, zum Beispiel durch höhere Erlöse bei der Verwertung von Papier, kommen so den Gebührenzahlern direkt wieder zugute.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 18.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
    • Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
    • Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Zahlungsarten: Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen des Kreises Soest bzw. der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH werden Gebühren erhoben. Die Bezahlung (Bargeld oder EC-Karte) muss direkt bei der Anlieferung erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de