Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Bewohner auf dem Grundstück. Dabei wrd eine Abfallmenge von 20 l je Person und Woche zugrunde gelegt. Wenn die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -Trennung genutzt werden, kann ein Antrag auf Reduzierung bis zu 10 l je Person und Woche gestellt werden. Anträge auf Änderungen der Abfallgefäße können nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden. In Ausnahmefällen ist eine wöchentliche Leerung der Restmüllgefäße ohne Aufstellung einer Biotonne möglich, z.B. wenn die Abfallgefäße in Kellerräumen oder im Hausflur stehen, oder kein Standplatz für die Aufstellung weiterer Gefäße vorhanden ist. Anträge sind schriftlich unterschrieben an das Betriebsamt zu stellen. Die Gebührensatzung finden Sie unter Rechtsgrundlagen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Öffentlich-rechtliche Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 92

    58332 Schwelm

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

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    Abfallsatzung Gebührensatzsatzung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de