Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Nordkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordkirchen

    Die Gemeinde Nordkirchen betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Abfallsatzung der Gemeinde Nordkirchen als öffentliche Einrichtung. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zu decken und erheben daher Abfallentsorgungsgebühren. 

    In den Abfallgebühren der Gemeinde Nordkirchen sind sämtliche Teilbereiche der Abfallentsorgung enthalten. Hierzu zählen:

    • Restmüll
    • Biomüll
    • Altpapier
    • Grünabfuhr
    • Wertstoffhof
    • Schadstoffmobil

    Die Gebühr wird grundsätzlich nach der Größe des Restmüllgefäßes berechnet. Das sog. Entsorgungspaket ermöglicht, dass Sie neben der Pflichtrestmülltonne eine Bio-, Papier und Gelbe Tonne kostenfrei dazu erhalten. Sofern Sie auf Ihrem Grundstück eine Eigenkompostierung betreiben können und auf eine Biotonne verzichten wollen, wird Ihnen hierfür ein Gebührenabschlag gewährt.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Dennis Walter, Teamleitung Bürgerservice.

    Mittels Kostenrechnung werden die Gebühren jährlich neu ermittelt und durch die politischen Gremien beraten und beschlossen.

    Informationen zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren finden Sie  u. a. in der Gebührensatzung der Gemeinde Nordkirchen.

     

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    Ansprechpartner

    Team 20 - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02596 917-0

    Fax: 02596 917-139

    E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team 20 - Bürgerservice

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    Schloßstr. 4

    59394 Nordkirchen

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    Fax: 02596 917-139

    E-Mail: buergerbuero@nordkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

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    Deutsch

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    Bohlenstr. 2

    59394 Nordkirchen

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    Technisch geändert am 24.08.2022

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    Technisch geändert am 17.01.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

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    Technisch geändert am 01.11.2024

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