Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der Kreis erhebt für die Entsorgung von Abfällen auf seinen oder von ihm genutzten Abfallentsorgungsanlagen Dritter öffentlich-rechtliche Gebühren auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Heinsberg für die Abfallentsorgung vom 20.04.2005.

    Die Verwaltung erstellt jährlich eine Gebührenkalkulation unter Einbeziehung sämtlicher Kosten der Abfallentsorgung zur Ermittlung des Gebührenbedarfs im Folgejahr. Auf dieser Grundlage legt der Kreistag durch Erlass einer Gebührensatzung bzw. einer Änderungssatzung die Abfallgebühren fest.

    Der jeweils geltende Satzungstext ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de