Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Ense
Bei der Meldebehörde oder online können Sie eine Melderegisterauskunft über eine andere Person beantragen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros nach den rechtlichen Möglichkeiten und beachten Sie unbedingt die unter Formulare bereitgestellten Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft.
Bedenken Sie außerdem, dass Auskünfte, die sich auf einen Meldezeitraum erstrecken, der länger als 5 Jahre zurückliegt, als Archivauskunft bearbeitet werden.
Einfache Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Hinweis, wenn Person verstorben ist
Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
Datenumfang:
- frühere Namen
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsstaat
- Familienstand
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugs- und Auszugsdatum
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
- Sterbedatum und Sterbeort und ggfls. Angabe des Staates, wenn die Person im Ausland verstorben ist
Online-Terminvereinbarung für Vorort Beantragung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Ense
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Hinweise für Ense
- Einfache Melderegisterauskunft - Erteilung -> Hinweise
- Melderegisterauskunft online beantragen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021