Melderegisterauskunft
Hinweise für Lotte
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Beschreibung
Hinweise für Lotte
Die Gemeinde Lotte führt ein aktuelles Melderegister aller Einwohner und Einwohnerinnen die in Lotte gemeldet sind, vorausgesetzt sie sind nicht länger als fünf Jahre verzogen oder gestorben.
Bei einer Auskunft aus dem Melderegister erhalten Sie in einem fest definiertem Umfang Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Lotte zu einer bestimmten Person.
Auskünfte aus dem Melderegister werden in verschiedene Varianten unterschieden:
einfache Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen
Melderegisterauskunft Gruppenauskunft
Einfache Auskunft aus dem Melderegister
Familienname
Vornamen
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind (z. B. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift).
Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.
Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich:
frühere Namen
Geburtsdatum
Geburtsort
bei Geburt im Ausland auch den Staat
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
derzeitige Staatsangehörigkeitenfrühere Anschriften
Einzugs- und Auszugsdatum
Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin
Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin
Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
für eine erweitere Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lotte
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Formulare
Hinweise für Lotte
Voraussetzungen
Hinweise für Lotte
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lotte
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Lotte
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 € *
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 € *
*auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Lotte