Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft

    Hinweise für Lotte

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Beschreibung

    Hinweise für Lotte

    Die Gemeinde Lotte führt ein aktuelles Melderegister aller Einwohner und Einwohnerinnen die in Lotte gemeldet sind, vorausgesetzt sie sind nicht länger als fünf Jahre verzogen oder gestorben.

    Bei einer Auskunft aus dem Melderegister erhalten Sie in einem fest definiertem Umfang Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Lotte zu einer bestimmten Person.

    Auskünfte aus dem Melderegister werden in verschiedene Varianten unterschieden:

    • einfache Melderegisterauskunft

    • erweiterte Melderegisterauskunft

    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen

    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen

    • Melderegisterauskunft Gruppenauskunft

    Einfache Auskunft aus dem Melderegister
    • Familienname

    • Vornamen

    • Doktorgrad

    • derzeitige Anschriften

    Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden konnte, wird ebenfalls keine Auskunft erteilt.

    Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind (z. B. Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift).

    Kann die Person nicht eindeutig identifiziert werden, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

    Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister

    erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich:

    • frühere Namen

    • Geburtsdatum

    • Geburtsort

    • bei Geburt im Ausland auch den Staat

    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
      derzeitige Staatsangehörigkeiten

    • frühere Anschriften

    • Einzugs- und Auszugsdatum

    • Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin

    • Familienname und Vorname(n) sowie Anschrift des Ehegatten beziehungsweise der Ehegattin oder des Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin

    • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    • für eine erweitere Melderegisterauskunft muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lotte

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lotte

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum
      • das Geschlecht oder
      • die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lotte

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

     

    Schriftliche Beantragung

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Lotte

    Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 € *

    Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 € *

    *auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lotte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de