Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Voraussetzungen:
- formloser Antrag (durch persönliche Vorsprache oder schriftlich)
Wir benötigen in der Regel 4 Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, eine Anschrift).
Im Antrag muss erklärt werden, dass die Daten nicht verwendet werden für:
a) Werbung + Adresshandel
b) gewerbliche Zwecke
es sei denn, die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:
- frühere Namen,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat.
- Familienstand, beschränkt auf die Aufgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum und Auszugsdatum,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
- Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Voraussetzungen:
- formloser schriftlicher Antrag mit Erklärung
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist zusätzlich zu den 4 Identifizierungsmerkmalen ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel).
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice Ascheberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02593 609-3015
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass
Zusätzlich müssen Sie immer Nachweis(e) zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses und entsprechender Zweckbindung beifügen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
Ein rechtliches Interesse liegt beispielsweise vor, wenn die Daten zur Rechtsverfolgung (z.B. Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen) oder zur Rechtsverteidigung benötigt werden. - Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Die erweiterte Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Bei einer persönlichen Beantragung gilt folgendes Verfahren:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Eine schriftliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller oder die Antragstellerin.
Online-Beantragung:
Sie können die erweiterte Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben. Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister. Wenn Sie eine Melderegisterauskunft über eine Person einholen möchten, aber kein berechtigtes Interesse nachweisen können, dann können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Diese beinhaltet weniger Informationen über die gesuchte Person.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021